Allgemeine Fragen zur deutschen Fiskalisierung
Die TSE ist zu integrieren (API, Management, Prozessdaten, Exportschnittstelle). Die Erstellung prüfbarer Belege ist umzusetzen. Das Datenformat und die Schnittstelle der Finanzverwaltung (DSFinV-K) ist zu integrieren.
Die Anforderungen des BSI verlangen für die sichere Kommunikation zwischen dem Aufzeichnungssystem und der TSE zwingend eine lokale Komponente (SMAERS). Diese ist bei den Lösungsvarianten der Deutschen Fiskal (Cloud und Offline) der Fiskal Cloud Connector.
In eine Gesamtbetrachtung müssen neben den Anschaffungskosten/SaaS-Kosten sowie den Service-Aufwänden unbedingt auch weitere wie z.B. die Lebensdauer der Hardware, die Laufzeiten der digitalen Signatur-Zertifikate und die Dauer der Sicherheitszertifizierung der TSE einfließen. Die Experten der Deutschen Fiskal unterstützen Sie gern bei der ganzheitlichen Betrachtung der Kosten und führen auf der Basis ihrer konkreten Situation eine TCO-Betrachtung mit dem Fiskal Cloud TCO-Calculator und der Fiskalisierung-Checkliste mit Ihnen durch.
- Geringer Aufwand bei der Integration der Aufzeichnungssysteme
- Keine Abhängigkeit von anderen Hardwarekomponenten
- Einfache und schnelle Funktionserweiterung
- Schnelle Integration von Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen
- Keine Kosten für Hardware-Installationen am Aufzeichnungssystem
- Keine Aufwände für die Installation vor Ort (z.B. Technikereinsätze)
- Hohe Flexibilität bzgl. der Anzahl der eingesetzten Systeme
- Zentrales Monitoring
- Zertifikatswechsel ohne Austausch der TSE
- Keine Limitierung der Nutzungsdauer
- Hohe Datensicherheit
Nein, nur die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) muss zertifiziert werden. Eine Zertifizierung des Aufzeichnungssystems (z.B. Kassensysteme) ist nicht nötig.
Auch bei einem Ausfall der TSE können die Aufzeichnungssysteme ohne Unterbrechung weiter genutzt werden. Die Nichtverfügbarkeit der TSE muss allerdings protokolliert werden und auf den Belegen sichtbar vermerkt werden.
Die GoBD-konforme Archivierung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Steuerpflichtigen. Die Deutsche Fiskal plant, Ihnen kurzfristig auch eine integrierte gesetzeskonforme Archivlösung zur Verfügung zu stellen.
Schritt 1: Anforderung der Verfahrensdokumentation; Schritt 2: Kassensystemprüfung und Einsichtnahme in die Daten; Schritt 3: Export der Kasseneinzeldaten (Signatur-Logfiles) aus der Fiskal Cloud und anschließende Datenprüfung/Datenanalyse durch den Steuerprüfer mithilfe einer Software; Schritt 4: Anforderung sonstiger Kassenunterlagen (Transaction Journal, Kassenbuch, Kassenbericht, Protokolle)
Nein, weil der Verkaufsprozess an dezidierten Aufzeichnungssystemen, wie z.B. Kassen stattfindet.
Das kommt auf den Ort der Bezahlung an. Bestellungen mit Online-Bezahlung im Webshop und Abholung im Markt sind nicht betroffen. Bestellungen, oder auch Reservierungen mit Abholung und Bezahlung im Markt müssen wie normale Einkäufe signiert werden.
Der deutsche Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen im „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ und in der „Kassensicherungsverordnung – KassenSichV“ festgelegt. Die umfangreichen technischen Vorgaben werden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert.
Fragen zu den Lösungen der Deutschen Fiskal
Die Deutsche Fiskal ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der GK Software SE, die über 300.000 POS-Installationen in mehr als sechzig Ländern mit ihren Lösungen betreut. In diesem Rahmen hat die GK Software SE Fiskalisierungen in über 20 Ländern umgesetzt. Die daran beteiligten Spezialisten sind auch für die Umsetzung der Fiskalisierung in Deutschland verantwortlich.
Grundsätzlich können alle onlinefähigen Kassenlösungen angebunden werden. Als erster Partner wird die GK Software SE ihre Lösungen an Fiskal Cloud anbinden.
Die Lösungen der Deutschen Fiskal basieren auf einem doppelten Sicherheitskonzept. Zum einen wurde die vom BSI geforderte Sicherheit durch eine entsprechend gesicherte Verbindung zwischen der SMAERS-Komponente (lokal) und dem Cryptographic Service Provider (CSP) gewährleistet. Die Inhaltsverschlüsselung der zu sendenden Daten erfolgt dabei mittels eines asymetrischen Verschlüsselungsverfahrens. Die TAR-Files werden durch die lokale SMAERS-Komponente erzeugt, verschlüsselt und in die Fiskal Cloud synchronisiert, um über eine zentrale Schnittstelle abgerufen werden zu können. Der Schlüssel steht nur dem Steuerpflichtigen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende zweite Sicherungsebene, da die gesamte Kommunikation zwischen Fiskal Cloud Connector (lokal) und Fiskal Cloud über eine TLS (ab Version 1.2)-Transportverschlüsselung erfolgt. Dies gilt sowohl für die Cloud- als auch für die Offline-Variante.
Der erste Partner, der das Produkt Fiskal Cloud einbindet und vertreibt, ist die GK Software SE. Sprechen Sie mit Ihrem Hersteller, ob er auch ein Vertriebspartner der DF Deutsche Fiskal GmbH werden möchte.
Ja, die Lösung steht für sämtliche Branchen, die unter die Regeln der deutschen Fiskalisierung fallen, zur Verfügung. Voraussetzung ist lediglich die Online-Anbindung an unseren Webservice.
Ja, alle Kassen- und Aufzeichnungssysteme, die in der Lage sind, mit unserem Webservice online zu kommunizieren, können an Fiskal Cloud angebunden werden.
Die Anbindung erfolgt über einen Online-Webservice, dessen Spezifikationen für alle Partner zur Verfügung stehen. Sie wollen Partner werden? Sprechen Sie uns an.
Ja, Fiskal Cloud ist eine Online-Fiskalisierungslösung. Im Falle einer technischen Störung gibt es eine gesetzeskonforme Lösung.
Ja, dazu wurde Fiskal Cloud Offline entwickelt. Diese Lösung arbeitet mit lokalen TSEs, die entweder direkt an dem Aufzeichnungssystem oder an einem lokalen Backoffice angebunden sind. Zur Verwaltung kann der Webportal von Fiskal Cloud genutzt werden, für den sicheren Datenupload wird der Fiskal Cloud Connector genutzt. Die Lösung kann auch in hybriden Szenarien genutzt werden. Eine direkte Umschaltung einzelner Aufzeichungssysteme zwischen dem Offline und dem Online-Modus ist aus rechtlichen Gründen allerdings nicht notwendig. Die Schnittstellen sind in beiden Modi identisch.
Das permanent weiterentwickelte Portal bietet Ihnen unter anderem: TSE-Simulator, Fiskal Cloud Connector API, online Initialisierung und Registrierung von Aufzeichnungssystemen, Dokumentation. Kontaktieren Sie uns über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wenn Sie weitere Informationen benötigen und besuchen Sie auch unsere Schulungen.