FAQ zu den Themen Fiskalisierung und Produkte der Deutschen Fiskal

Fragen und Antworten zur Fiskalisierung in Deutschland und zur Deutschen Fiskal. Wenn Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Glossar

AO (Abgabenordnung)

Die Abgabenordnung (AO) ist das grundlegende Gesetz des deutschen Steuerrechts. Sie enthält grundsätzliche Regelungen darüber, wie die Steuer festzusetzen ist und wann sie zu entrichten ist. Der Anwendererlass zu §146a AO (AEAO zu § 146a) enthält die Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen, welcher elementar für die Fiskalisierung ist.

Belegausgabepflicht

Die Belegausgabepflicht dient der verstärkten Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug, da auf den Beleg zusätzliche Daten aufgedruckt werden müssen. Anhand des ausgegebenen Belegs ist im Rahmen einer Kassen-Nachschau oder einer steuerlichen Außenprüfung u. a. leichter nachprüfbar, ob der Geschäftsvorfall einzeln festgehalten, aufgezeichnet und aufbewahrt wurde. So kann beispielsweise anhand eines Abgleichs des Bons mit den Aufzeichnungen der Kassensoftware eine Manipulation der Kasse festgestellt werden. (Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html)

BMF (Bundesministerium der Finanzen)

Das Bundesministerium der Finanzen ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Kernaufgabe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes langfristig zu sichern.

BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland.

Cloud-Hosting

Das Hosting der zentralen Komponenten erfolgt bei der Deutschen Fiskal in der Cloud (Rechenzentren von zwei spezialisierten Partnern). Dabei kommen modernste Technologien für höchste Ausfall- und Datensicherheit zum Einsatz.

CSP (Cryptographic Service Provider)

Die CSP (Cryptographic Service Provider) ist eine zertifizierte Komponente der TSE zur Erzeugung der Signaturen. Die Kommunikation zwischen der lokalen Komponente (SMAERS) und dem Cryptographic Service Provider (CSP) erfolgt über einen von beiden aufgebauten Trusted Channel.

DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme)

Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen. Sie gibt eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig vom eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem.

Sie bietet eine einheitliche Datenbereitstellung für die Außenprüfung sowie für Kassen-Nachschauen.

Einzeldatenerfassung

Der Anwendererlass zu §146a AO (AEAO zu § 146a) und die GoBD schreiben vor, dass Geschäftsvorfälle einzeln zu erfassen sind. Die Geschäftsvorfälle sind vollzählig und lückenlos aufzuzeichnen und die Pflicht zur Einzelaufzeichnung gilt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige ein EAS oder eine offene Ladenkasse verwendet. Eine Befreiung i. S. d. § 148 AO kann nur für den jeweiligen Einzelfall beantragt und gewährt werden.

EAS (Elektronisches Aufzeichnungssystem)

Ein Elektronisches Aufzeichnungssystem (EAS) ist ein elektronisches oder computergestütztes System, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet. Das elektronische Aufzeichnungssystem und die digitalen Aufzeichnungen sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.

Ein EAS ist von einem Eingabegerät zu unterscheiden. Kann das Gerät offline, ohne Anbindung an eine andere zentrale, die Aufzeichnungen führende Kasse betrieben werden, handelt es sich um ein selbständiges Aufzeichnungssystem und ist selbst unmittelbar an eine TSE anzubinden. Gehen die Funktionen des Geräts hingegen nicht über die Funktionen z. B. einer Tastatur hinaus, handelt es sich um ein Eingabegerät. In diesem Fall werden die erfassten Daten unmittelbar nach Erfassung an ein mit einer TSE verbundenes Aufzeichnungssystem übergeben. (Quelle https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html)

FCC (Fiskal Cloud Connector)

Der Fiskal Cloud Connector (FCC) wird entweder lokal, dezentral in der Filiale oder zentral auf der Kasse installiert. Teil des FCCs ist die SMAERS-Komponente (Security Module Application for Electronic Record-keeping Systems), die das BSI zwingend vorschreibt. Die Komponente verbindet die elektronischen Aufzeichnungssysteme (EAS) mit der Fiskal Cloud, verwaltet die Transaktions-IDs und löst den Signaturprozess aus.

Fiskalisierung

Aufgrund hoher Verluste durch Umsatzsteuerbetrug hat sich der deutsche Staat zu einer Fiskalisierung von elektronischen Kassen entschieden. Bei der Fiskalisierung von Registrierkassen handelt es sich um eine lückenlose, manipulationssichere, elektronische Aufzeichnung sowie Archivierung von geschäftlichen Vorgängen bzw. Transaktionen. Alle Aufzeichnungssysteme müssen seit 1.1.2020 die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung erfüllen.

Fiskalspeicher

Fiskalspeicher sind geschützte Speicherbereiche in der Kassenhardware.

GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)

"Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) ist eine Verwaltungsanweisung und beschreibt Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.

Die GDPdU regeln den Datenzugriff auf digitale Daten anlässlich von Betriebsprüfungen - auch für Kleinunternehmen, Freiberufler und Selbstständige. Im Jahr 2015 wurden die GDPdU durch die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" abgelöst.

GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland.

IDEA (Interactive Data Extraction and Analysis)

Interactive Data Extraction and Analysis (IDEA) ist eine Software die auch von den Finanzverwaltungen zur digitalen Betriebsprüfung genutzt wird. Für die Auswertung der relevanten Daten nutzt der Betriebsprüfer das Programm IDEA. Die Daten werden in das System importiert und anschließend Analysen aufbereitet.

Kassennachschau

Bei der Kassennachschau wird die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben überprüft. Der Kassennachschau unterliegen i.a. auch elektronische Aufzeichnungssysteme und Registrierkassen. Amtsträger der jeweiligen Finanzbehörde können damit ohne vorige Ankündigung die Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten und für die Besteuerung erhebliche Sachverhalte feststellen.

KassenSichV (Kassensicherungsverordnung)

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr und basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Sie schreibt z.B. die Verwendung einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) vor.

Meldepflicht / Mitteilungspflicht

Nach §146a Abgabenordnung muss das Kassensystem und die TSE der lokalen Finanzbehörde gemeldet werden. Die Meldepflicht ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit jedoch ausgesetzt. Zukünftig wird die Meldepflicht folgende Daten umfassen:

  1. Steuernummer des Steuerpflichtigen (USt-ID oder Wirtschafts-ID)
  2. Art, Seriennummer und Zertifizierungs-ID der TSE
  3. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  4. Anzahl und Standort der insgesamt eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme (je Betriebsstätte/Einsatzort)
  5. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  6. Datum der Anschaffung
  7. Datum der Außerbetriebnahme
Richtlinie BSI-TR03153

Um nachträgliche Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern und die Integrität, Authentizität und Vollständigkeit der aufgezeichneten Daten sicher zu stellen hat das BSI eine Richtlinie zur Verwendung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) herausgegeben.

Die Technische Richtlinie TR-03153 definiert verbindliche Vorgaben an die Technische Sicherheitseinrichtung wie z.B. Mindestanforderungen an die Interoperabilität sowie eine standardisierte Schnittstelle für den Export der aufgezeichneten und abgesicherten Daten.

Sichere Archivierung

Die TSE-Daten fallen unter die Aufbewahrungspflichten nach §146 Abs.1 AO. Eine sichere und nicht änderbare Archivierung der Daten ist notwendig, z.B. im Fiskal Cloud Archiv.

SMAERS (Security Module Application for Electronic Record Keeping Systems)

Die Security Module Application for Electronic Record Keeping Systems (SMAERS) ist eine Komponente der TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) und erzeugt und verschlüsselt die Archivdaten. Die SMAERS-Komponente ist zertifizierungspflichtig und kann entweder direkt auf dem Aufzeichnungssystem oder auf einem in der jeweiligen Betriebsstätte installierten System (lokale Komponente) zum Einsatz kommen.

Die Kommunikation zwischen der lokalen Komponente (SMAERS) und dem Cryptographic Service Provider (CSP) erfolgt über einen Trusted Channel.

Die lokale Umsetzung der SMAERS sichert auch Kassensysteme ab, die keine permanente Internetverbindung haben. Auf dem Markt sind überwiegend elektronische Aufzeichnungssysteme im Einsatz, die über eine Offline-Fähigkeit verfügen (z. B. lokale Verarbeitungslogik, Berechnungslogik, Belegdruck sowie Mehrwertsteuerrechnung). Somit ist eine TSE-Lösung mit lokaler Sicherheitskomponente – wie die Fiskal Cloud – die einzige Cloud-TSE, die für jeden Anwendungsfall den rechtssicheren Einsatz ohne Einschränkungen ermöglicht.

TAR logs

TSE-Protokolldaten müssen im TAR-Format gespeichert werden. Es handelt sich um ein einfach lesbares, nicht komprimiertes und nicht verschlüsseltes Archivformat, welches beim Export der TSE-Daten erzeugt wird. Bei den TSE protokollierten Daten handelt es sich um digitale Grundaufzeichnungen.

TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)

Die TSE ist eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung bestehend aus drei Bausteinen:

  • Sicherheitsmodul: Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können
  • Speichermedium: Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert
  • Einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K): Die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung, so dass deine zuständige Finanzbehörde bei Bedarf die nach diesem Standard erfassten Daten einfordern und prüfen kann.
Verfahrensdokumentation

Für jedes datenverarbeitende System muss eine Verfahrensdokumentation erstellt werden und bei Prüfung vorhanden sein. Diese besteht in der Regel aus einer allgemeinen Beschreibung, eine Anwenderdokumentation, sowie einer technischen Systemdokumentation und Betriebsdokumentation.

Zertifizierung

Für den gesetzmäßigen Betrieb von Lösungen zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung sind jeweils mehrere Zertifizierungen notwendig. Die Deutsche Fiskal und die D-Trust haben alle notwendigen Zertifikate erhalten. Eine aktuelle Auflistung finden Sie immer hier.

https://www.deutsche-fiskal.de/unternehmen/zertifikate

Allgemeine Fragen zur deutschen Fiskalisierung

Welche Integrationsaufgaben bestehen für Kassenherstellung und –anwender?

Die TSE ist zu integrieren (API, Management, Prozessdaten, Exportschnittstelle) sowie das jeweils für den FCC geltende Umgebungsschutzkonzept einzuhalten und umzusetzen. Andernfalls wird keine gesetzeskonforme Technische Sicherheitseinrichtung genutzt. Die Erstellung prüfbarer Belege ist umzusetzen. Das Datenformat und die Schnittstelle der Finanzverwaltung (DSFinV-K) ist zu integrieren.

Warum benötigt eine Cloud-Lösung für die Fiskalisierung eine lokale Komponente?

Die Anforderungen des BSI verlangen für die sichere Kommunikation zwischen dem Aufzeichnungssystem und der TSE zwingend eine lokale Komponente (SMAERS). Diese ist bei den Lösungsvarianten der Deutschen Fiskal (Cloud und Offline) der Fiskal Cloud Connector.

Welche Faktoren sind für eine TCO-Berechnung der Fiskalisierungslösung wichtig?

In eine Gesamtbetrachtung müssen neben den Anschaffungskosten/SaaS-Kosten sowie den Service-Aufwänden unbedingt auch weitere wie z.B. die Lebensdauer der Hardware, die Laufzeiten der digitalen Signatur-Zertifikate und die Dauer der Sicherheitszertifizierung der TSE einfließen. Die Experten der Deutschen Fiskal unterstützen Sie gern bei der ganzheitlichen Betrachtung der Kosten und führen auf der Basis ihrer konkreten Situation eine TCO-Betrachtung mit dem Fiskal Cloud TCO-Calculator und der Fiskalisierung-Checkliste mit Ihnen durch.

Welche Vorteile bietet mir eine Cloud-Lösung gegenüber einer Hardware-basierten Fiskalisierung
  • Geringer Aufwand bei der Integration der Aufzeichnungssysteme
  • Keine Abhängigkeit von anderen Hardwarekomponenten
  • Einfache und schnelle Funktionserweiterung
  • Schnelle Integration von Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen
  • Keine Kosten für Hardware-Installationen am Aufzeichnungssystem
  • Keine Aufwände für die Installation vor Ort (z.B. Technikereinsätze)
  • Hohe Flexibilität bzgl. der Anzahl der eingesetzten Systeme
  • Zentrales Monitoring
  • Zertifikatswechsel ohne Austausch der TSE
  • Keine Limitierung der Nutzungsdauer
  • Hohe Datensicherheit
Muss auch die Kassensoftware zertifiziert werden?

Nein, nur die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) muss zertifiziert werden. Eine Zertifizierung des Aufzeichnungssystems (z.B. Kassensysteme) ist nicht nötig.

Welche Bestimmungen gelten für den Ausfall der Technischen Sicherungseinrichtung?

Auch bei einem Ausfall der TSE können die Aufzeichnungssysteme ohne Unterbrechung weiter genutzt werden. Die Nichtverfügbarkeit der TSE muss allerdings protokolliert werden und auf den Belegen sichtbar vermerkt werden.

Wer trägt die Verantwortung für die Archivierung der Belegdaten?

Die GoBD-konforme Archivierung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Steuerpflichtigen. Die Deutsche Fiskal plant, Ihnen kurzfristig auch eine integrierte gesetzeskonforme Archivlösung zur Verfügung zu stellen.

Wie ist der voraussichtliche Ablauf eines Kassensturzes nach Einführung der Fiskalisierung?

Schritt 1: Anforderung der Verfahrensdokumentation; Schritt 2: Kassensystemprüfung und Einsichtnahme in die Daten; Schritt 3: Export der Kasseneinzeldaten (Signatur-Logfiles) aus der Fiskal Cloud und anschließende Datenprüfung/Datenanalyse durch den Steuerprüfer mithilfe einer Software; Schritt 4: Anforderung sonstiger Kassenunterlagen (Transaction Journal, Kassenbuch, Kassenbericht, Protokolle)

Müssen Self-Scanning Geräte oder preisrechnende Obst-/Gemüsewaagen ohne Zahlfunktion auch an eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) angebunden werden?

Nein, weil der Verkaufsprozess an dezidierten Aufzeichnungssystemen, wie z.B. Kassen stattfindet.

Muss mein Webshop an einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) angebunden werden, wenn dieser Omnichannel Bestellungen an den Markt übermittelt?

Das kommt auf den Ort der Bezahlung an. Bestellungen mit Online-Bezahlung im Webshop und Abholung im Markt sind nicht betroffen. Bestellungen, oder auch Reservierungen mit Abholung und Bezahlung im Markt müssen wie normale Einkäufe signiert werden.

Welches sind die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Fiskalisierung?

Der deutsche Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen im „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ und in der „Kassensicherungsverordnung – KassenSichV“ festgelegt. Die umfangreichen technischen Vorgaben werden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert.

 

Fragen zu den Lösungen der Deutschen Fiskal

Auf welche Erfahrungen kann die Deutsche Fiskal im Bereich Fiskalisierung zurückgreifen?

Die Deutsche Fiskal ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der GK Software SE, die über 300.000 POS-Installationen in mehr als sechzig Ländern mit ihren Lösungen betreut. In diesem Rahmen hat die GK Software SE Fiskalisierungen in über 20 Ländern umgesetzt. Die daran beteiligten Spezialisten sind auch für die Umsetzung der Fiskalisierung in Deutschland verantwortlich.

Welche Kassenanwendungen werden durch Fiskal Cloud unterstützt?

Grundsätzlich können alle onlinefähigen Kassenlösungen angebunden werden. Als erster Partner wird die GK Software SE ihre Lösungen an Fiskal Cloud anbinden.

Wie wird die Sicherheit der Daten garantiert?

Die Lösungen der Deutschen Fiskal basieren auf einem doppelten Sicherheitskonzept. Zum einen wurde die vom BSI geforderte Sicherheit durch eine entsprechend gesicherte Verbindung zwischen der SMAERS-Komponente (lokal) und dem Cryptographic Service Provider (CSP) gewährleistet. Die Inhaltsverschlüsselung der zu sendenden Daten erfolgt dabei mittels eines asymetrischen Verschlüsselungsverfahrens. Die TAR-Files werden durch die lokale SMAERS-Komponente erzeugt, verschlüsselt und in die Fiskal Cloud synchronisiert, um über eine zentrale Schnittstelle abgerufen werden zu können. Der Schlüssel steht nur dem Steuerpflichtigen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende zweite Sicherungsebene, da die gesamte Kommunikation zwischen Fiskal Cloud Connector (lokal) und Fiskal Cloud über eine TLS (ab Version 1.2)-Transportverschlüsselung erfolgt. Dies gilt sowohl für die Cloud- als auch für die Offline-Variante.

Wo kann ich diese Lösung bestellen?

Der erste Partner, der das Produkt Fiskal Cloud einbindet und vertreibt, ist die GK Software SE. Sprechen Sie mit Ihrem Hersteller, ob er auch ein Vertriebspartner der DF Deutsche Fiskal GmbH werden möchte.

Ich bin kein Händler, kann ich Fiskal Cloud auch für mein Aufzeichnungssystem einsetzen?

Ja, die Lösung steht für sämtliche Branchen, die unter die Regeln der deutschen Fiskalisierung fallen, zur Verfügung. Voraussetzung ist lediglich die Online-Anbindung an unseren Webservice.

Ist Fiskal Cloud auch in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie einsetzbar?

Ja, alle Kassen- und Aufzeichnungssysteme, die in der Lage sind, mit unserem Webservice online zu kommunizieren, können an Fiskal Cloud angebunden werden.

Ich bin Hersteller eines Kassensystems oder Systemintegrator. Wie kann ich Fiskal Cloud anbinden?

Die Anbindung erfolgt über einen Online-Webservice, dessen Spezifikationen für alle Partner zur Verfügung stehen. Sie wollen Partner werden? Sprechen Sie uns an.

Brauche ich bei der Nutzung von Fiskal Cloud eine Online-Anbindung?

Ja, Fiskal Cloud ist eine Online-Fiskalisierungslösung. Im Falle einer technischen Störung gibt es eine gesetzeskonforme Lösung.

Gibt es auch eine Möglichkeit, Systeme zu integrieren, die nicht permanent online sind?

Ja, dazu wurde Fiskal Cloud Offline entwickelt. Diese Lösung arbeitet mit lokalen TSEs, die entweder direkt an dem Aufzeichnungssystem oder an einem lokalen Backoffice angebunden sind. Zur Verwaltung kann der Webportal von Fiskal Cloud genutzt werden, für den sicheren Datenupload wird der Fiskal Cloud Connector genutzt. Die Lösung kann auch in hybriden Szenarien genutzt werden. Eine direkte Umschaltung einzelner Aufzeichungssysteme zwischen dem Offline und dem Online-Modus ist aus rechtlichen Gründen allerdings nicht notwendig. Die Schnittstellen sind in beiden Modi identisch.

Was bietet mir das Developer-Portal der Deutschen Fiskal?

Das permanent weiterentwickelte Portal bietet Ihnen unter anderem: TSE-Simulator, Fiskal Cloud Connector API, online Initialisierung und Registrierung von Aufzeichnungssystemen, Dokumentation. Kontaktieren Sie uns über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wenn Sie weitere Informationen benötigen und besuchen Sie auch unsere Schulungen.